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Attraktive Umweltprämie/content/iph/market_de/DEU48445/footnotes/jcr:content/par_footnotes_content_37_2095871969
für Audi Neufahrzeuge mit TDI-Motorisierung
Jetzt bis zu € 10.000,– brutto sichernMehr erfahren Mehr erfahrenDie Audi Umweltprämie gilt bis einschließlich 30.06.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit PKW-Zulassung und Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kauf-, Leasing- oder Finanzierungvertrages für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges kann frühestens nach Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung erfolgen und muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist der 30.06.2019.
Die Audi Umweltprämie gilt bis einschließlich 30.06.2018 für private und gewerbliche Einzelkunden beim Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung und gleichzeitiger Verwertung eines auf Sie zugelassenen Diesel-Altfahrzeuges mit PKW-Zulassung und Abgas-Norm EURO 1 bis EURO 4 durch einen anerkannten Verwerter (Betriebe gemäß www.altfahrzeugstelle.de). Das Diesel-Altfahrzeug muss bei Abschluss des Kauf-, Leasing- oder Finanzierungvertrages für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten auf Ihren Namen zugelassen gewesen sein. Der Nachweis der Verwertung durch Sie oder den Audi Partner erfolgt über den Verwertungsnachweis gem. § 15 FZV. Die Verwertung des Diesel-Altfahrzeuges kann frühestens nach Erwerb (Kauf/Leasing/Finanzierung) eines Audi Neufahrzeuges mit einer TDI-Motorisierung erfolgen und muss spätestens 1 Monat nach Zulassung des Neufahrzeuges erfolgen und nachgewiesen werden; Fristende für die Zulassung auf Ihren Namen ist der 30.06.2019.
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Der neue Audi A7
Die neue Freiheit.
Jetzt mehr erfahren Jetzt mehr erfahrenWeitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.